Kanzlei Setzer – Ihr Partner im
Firmenrecht in Berlin-Mitte

Rechtsanwalt Setzer steht den Mandanten seiner Kanzlei in Berlin-Mitte bereits seit 2010 bei allen Fragen rund um das Unternehmensrecht und insbesondere im Firmenrecht mit seiner fachlichen Kompetenz zur Seite. Die Bedürfnisse seiner Mandanten stehen dabei stets im Fokus, um individuelle Fragestellungen auf kreative und zugleich pragmatische Weise erfolgreich zu lösen.

Als Rechtsanwalt in 2. Generation und in Zusammenarbeit mit seinen kompetenten Kooperationspartnern zählt Rechtsanwalt Setzer sowohl nationale als auch internationale Unternehmer, Gründer, Start-Ups, Handwerks- und Meisterbetriebe sowie kreative Freiberufler zu seinen Mandanten und vertritt deren Interessen mit Verstand und Leidenschaft. Durch fachliche Kompetenz und stetige Fortbildung gewährleistet die Kanzlei Setzer jederzeit qualitativ hochwertige Rechtsdienstleistungen auf aktuellstem Stand. Die Kanzlei Setzer hat ihren Sitz zentral im Herzen der Metropole Berlin im Stadtbezirk Mitte. Mandanten empfangen wir in unseren Büros im geschichtsträchtigen Haus des Lehrers in unmittelbarer Nähe des Verkehrsknotenpunktes Berlin Alexanderplatz und nur unweit entfernt vom Berliner Regierungsviertel sowie dem Landgericht Berlin.

Marko Setzer Rechtsanwalt

Marko Setzer
Rechtsanwalt | Unternehmer | Gründer

Eckdaten

Ausbildung / Erfahrung

2010 Kanzleigründung
Fachanwalt Gesellschaftsrecht (theoret. Teil)
Fachanwalt Arbeitsrecht (theoret. Teil)
2020 Eröffnung 2. Kanzleistandort

Schwerpunkte

Arbeitsrecht / Firmenrecht

Kündigungsschutz / Abfindung
Gründung, Umwandlung von GmbHs
Erstellen von Gesellschaftsverträgen
Markenanmeldung

Bewertungen

Mandanten empfehlen uns weiter

Unsere Leistungen

Gründerberatung im Unternehmensrecht

Unternehmensgründung in Berlin: Rechtsform, Vertragsgestaltung, Markenanmeldung

Die Gründung eines Unternehmens ist mit zahlreichen Aufgaben und noch mehr Risiken verbunden. Damit die Unternehmensgründung ein Erfolg wird, heißt es mit Innovationsgeist, Durchhaltewillen und Entscheidungskraft ein stabiles und vor allem rechtssicheres Fundament für Ihre Ideen und Ihren Geschäftsplan zu schaffen.

Dank unserer langjährigen Erfahrung und des umfangreichen Fachwissens der Kanzlei Setzer konnten wir schon vielen Gründern und Start-Ups dabei helfen, ihre Ideen in rechtssicheren Unternehmungen zu verwirklichen. Im Unternehmensrecht beraten wir Sie, welche Rechtsform (z.B. UG, GbR oder GmbH) am besten zu Ihrem Projekt passt, gestalten alle erforderlichen Verträge (z.B. Gesellschafts- und Arbeitsverträge) und führen alle nötigen Markenanmeldungen durch. Auch nach der Gründung Ihres Unternehmens stehen wir jederzeit mit unserer Expertise im Unternehmensrecht an Ihrer Seite.

Symbolbild Dokumente auf einem Tisch
Symbolbild Vertragsunterzeichnung

Verträge im Unternehmensrecht

Vertragsprüfung & Vertragsgestaltung

Der Vertrag dient auch im Unternehmensrecht als Grundlage für die Rechtssicherheit aller geschäftlichen Verbindungen, sei es mit Kunden, Mitarbeitern oder unternehmerischen Partnern. Dabei kommt es nicht selten vor, dass Verträge kompliziert formuliert sind oder Klauseln enthalten, die nur schwer verständlich sind. Gerade bei langfristigen Vertragsverhältnissen oder besonders hochpreisigen Vertragsgegenständen sollte kein Risiko eingegangen werden.

Die Kanzlei Setzer prüft Ihre Verträge umfassend unter Beachtung Ihrer Interessen und gestaltet nach Ihren Zielvorgaben und Wünschen neue Verträge – rechtssicher und unterschriftsreif. Zu unserer Expertise gehören der Gesellschaftsvertrag (UG-, GbR-, GmbH-Verträge), der Arbeitsvertrag (insbesondere für Geschäftsführer) sowie der Aufhebungsvertrag.

Marken im Unternehmensrecht

Markenanmeldung & Markenschutz

Ihre Marke macht Ihr Unternehmen für Ihre Kunden einzigartig. Sie bietet Ihrem Unternehmen den nötigen Wiedererkennungswert und kann in vielen Fällen den Erfolg eines Unternehmens am Markt mitbestimmen. Um den Schutz Ihrer Marke auf Dauer zu gewährleisten, ist die Eintragung in das Markenregister unentbehrlich.

Die Kanzlei Setzer hilft Ihnen im Unternehmensrecht dabei, Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzumelden, einzutragen oder zu verlängern. Wir prüfen, ob Ihre Marke alle erforderlichen Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllt, führen alle notwendigen Markenrecherchen aus, übernehmen den Anmeldevorgang und setzen nach der Eintragung Ihrer Marke im Rahmen des Markenschutzes das Recht an Ihrer Marke im Streitfall für Sie durch.

Symbolbild Paketband auf dem Tisch
Megaphone Symbolbild

Rechtsschutz im Unternehmensrecht

Die Abmahnung

Am freien Markt geht es nicht immer fair zu. Zu Verletzungen des Markenrechts, des Urheberrechts oder des Wettbewerbsrechts kommt es immer wieder – häufig um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, aber ebenso häufig auf Grund von Unwissenheit und Unachtsamkeit. Die Abmahnung ist das gängigste Mittel, um Verstöße gegen Wettbewerbsregeln zu unterbinden.

Die Kanzlei Setzer vertritt Ihre Rechte gegenüber anderen Unternehmen durch Erteilung und Abwehr von Abmahnungen. Wir prüfen jede Abmahnung unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Einzelfalls und beraten Sie umfassend darüber, welche Schritte erforderlich sind, um Abmahnungen z.B. wegen Fehlern in AGB, bei der Aufklärung über Widerrufsrechte, in der Datenschutzerklärung oder im Impressum zu verhindern.

Rechtsschutz im Unternehmensrecht

Rechtssicherheit durch Formulierungsmuster (AGB, Aufklärung über Widerrufsrechte, Datenschutzerklärung, Impressum)

Kein Unternehmen kommt in der heutigen Zeit mehr an der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder der Verwendung einer Online-Präsenz vorbei. Beides bringt besondere Voraussetzungen und Risiken mit sich.

AGB müssen genau auf Ihre Kunden und Geschäftspartner sowie Ihr individuelles Geschäftsmodell abgestimmt sein, um die nötige Rechtssicherheit zu gewährleisten und kostenintensiven Abmahnungen bei Fehlern vorzubeugen. Die Online-Präsenz eines Unternehmens setzt in der Regel die Aufklärung über Widerrufsrechte, eine Datenschutzerklärung sowie ein Impressum voraus. Auch hier können Fehler hohe Kosten verursachen.

Mit Hilfe unserer umfangreichen Kenntnisse im Unternehmensrecht und unseren mehrfach geprüften, juristisch einwandfreien Musterformulierungen schaffen wir für Sie die nötige Grundlage, damit Sie Ihren AGB und Ihrer Online-Präsenz die erforderliche Rechtssicherheit verleihen. Die Kanzlei Setzer berät Sie umfassend zu allen Anforderungen an die AGB, die Aufklärung über Widerrufsrechte, die Datenschutzerklärung sowie Ihr Impressum.

Symbolbild Laptop
Wegweiser in zwei Richtungen

Unternehmensumwandlung im Unternehmensrecht

Langfristiger Erfolg am sich stetig weiterentwickelnden Markt erfordert, offen und flexibel für Veränderungen zu sein. Häufig bringt der Erfolg eines Unternehmens das Erfordernis mit sich, rechtliche Grundlagen anzupassen und z.B. ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Für eine erfolgreiche Unternehmensumwandlung sind zahlreiche unternehmensrechtliche, steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigten, die selbst von erfahrenen Unternehmern nicht alle in ausreichendem Maße überblickt werden können.

Die Kanzlei Setzer steht Ihnen im Unternehmensrecht und mit ihren Kooperationspartnern auch in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen jederzeit beratend zur Seite, wenn im Zuge veränderter Umstände eine Unternehmensumwandlung (Wechsel der Rechtsform), ein Gesellschafterwechsel oder eine Nachverhandlung bestehender Gesellschafts- und Arbeitsverträge erforderlich wird.

Das sagen unsere Mandanten

Fortbildung + Netzwerk

Stetige Fortbildung und Qualifizierung im Arbeitsrecht und Firmenrecht schärfen das anwaltliche Profil. Vertrauensvolle Netzwerke in Deutschland und Europa stärken gemeinsam die Wettbewerbsfähigkeit des Deutschen Mittelstandes.

Sprechen Sie uns an

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Kanzlei Marko Setzer – Rechtsanwalt für
Gesellschaftsrecht & Arbeitsrecht

24 h / 7 Tage / Woche per E-Mail und Anrufbeantworter,
telefonische Erreichbarkeit:
Mo. – Fr. von 09:30 Uhr bis 18:30 Uhr

Kanzlei Setzer – Ihr Experte für Firmenrecht

Alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen haben das Recht auch ihre Firma, d.h. den das Unternehmen kennzeichnenden individuellen Namen, miteintragen zu lassen. Der Wiedererkennungswert Ihres Unternehmens für Ihre Kunden anhand der im geschäftlichen Verkehr verwendeten Bezeichnung lässt sich so auf lange Zeit sichern.

Die Kanzlei Setzer überprüft für Sie, ob die von Ihnen gewählte Firma die Voraussetzungen des Handelsrechts erfüllt, also ob die gewählte Firma ausreichend Unterscheidungskraft besitzt und nicht die Gefahr der Verwechslung oder Irreführung besteht.

Um Ihr Unternehmen bei der Wahl der Firma ausreichend gegen mögliche Abmahnungen zu schützen, prüfen wir sorgfältig, ob diese bereits von einem anderen Unternehmen, das in derselben oder einer ähnlichen Branche tätig ist, geführt wird. Wir stellen auch sicher, dass Ihre Firma keine Zusätze enthält, die am Markt möglicherweise eine nicht erlaubte Irreführung verursachen.

Mithilfe unserer Expertise verhindern Sie, dass die Wahl Ihrer Firma nachträglich von der zuständigen Handelskammer beanstandet wird und vermeiden so kostenintensive Änderungen.

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Unsere Adresse: Alexanderstraße 9 in 10178 Berlin

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