Berät immer sehr individuell
„Ein sehr kompetenter, bodenständiger und dynamischer Rechtsanwalt. Er beleuchtet den Sachverhalt aus vielen Perspektiven. Berät immer sehr individuell. Würde ihn immer wieder empfehlen.“
Rechtsanwalt Setzer steht den Mandanten seiner Kanzlei in Panketal & Bernau bei Berlin bereits seit 2010 in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht und Unternehmensrecht mit seiner fachlichen Kompetenz zur Seite. Die Bedürfnisse seiner Mandanten stehen dabei stets im Fokus, um individuelle Fragestellungen auf kreative und zugleich pragmatische Weise erfolgreich zu lösen.
Als Rechtsanwalt in 2. Generation und in Zusammenarbeit mit seinen kompetenten Kooperationspartnern zählt Rechtsanwalt Setzer sowohl nationale als auch internationale Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte, Unternehmer, Gründer, Start-Ups, Handwerks- und Meisterbetriebe sowie kreative Freiberufler zu seinen Mandanten und vertritt deren Interessen mit Verstand und Leidenschaft.
Durch fachliche Kompetenz und stetige Fortbildung gewährleistet die Kanzlei Setzer jederzeit qualitativ hochwertige Rechtsdienstleistungen auf aktuellstem Stand.
Die Kanzlei Setzer hat ihren Sitz in Brandenburg im Ortsteil Zepernick der Gemeinde Panketal und befindet sich nur unweit entfernt vom Ortsteil Schwanebeck, dem Berliner Ortsteil Buch sowie dem Amtsgericht der Stadt Bernau bei Berlin im Landkreis Barnim. Dem Gerichtsbezirk Bernau bei Berlin entsprechend zählen auch wir insbesondere die Gemeinden Ahrensfelde, Biesenthal-Barnim, Panketal, Wandlitz sowie das benachbarte Eberswalde und Werneuchen zu unserem näheren Einzugsgebiet.
Marko Setzer
Rechtsanwalt | Unternehmer | Gründer
Der Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage jeder vertrauensvollen Zusammenarbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Die in der Wirtschaft vorkommenden Arten des Arbeitsvertrags sind zahlreich und es lässt sich nur mit dem nötigen Fachwissen erkennen, welche Vertragsart tatsächlich am besten für das jeweilige Arbeitsverhältnis passt.
Genauso verschieden wie die Arten des Arbeitsvertrags sind die in ihm enthaltenen Regelungen. Hier braucht es viel Erfahrung und Expertise, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und zu gewährleisten, dass der Arbeitsvertrag alle erforderlichen Klauseln enthält.
Die Kanzlei Setzer prüft Ihren Arbeitsvertrag umfassend unter Beachtung Ihrer Interessen und gestaltet nach Ihren Zielvorgaben und Wünschen neue Arbeitsverträge – rechtssicher und unterschriftsreif. Für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte aus einem Arbeitsvertrag stehen wir jederzeit mit unserer Expertise an Ihrer Seite.
Durchsetzung Ihres Lohnanspruchs
Der Lohnanspruch des Arbeitnehmers stellt die verdiente Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung dar und ist der wichtigste Anspruch, der sich auf Arbeitnehmerseite aus dem Arbeitsvertrag ergibt. Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Lohnzahlung nicht nach, gilt es, den Lohnanspruch auf konsequente Weise einzufordern. Hier kommt es zugleich aber auch auf Feinfühligkeit und den richtigen Ton an, Arbeitnehmer und Arbeitgeber wollen sich ja schließlich auch bei Lohnstreitigkeiten im Nachhinein noch gegenseitig in die Augen blicken können.
Die Kanzlei Setzer überprüft den Lohnanspruch aus Ihrem Arbeitsvertrag sorgfältig und steht Ihnen bei der Geltendmachung Ihres Lohnanspruchs auf ganzem Wege und mit den richtigen Worten zur Seite, notfalls auch im Rahmen der Durchsetzung vor Gericht.
Die Kündigung
Die Kündigung ist das gängigste Mittel, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Damit eine Kündigung wirksam wird, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein und unzählige Regeln über sowohl Form und Frist als auch Betriebsratsanhörung und Kündigungsschutz beachtet werden. Im Arbeitsrecht gelten gerade bei Kündigungen nur kurze Fristen, um auf diese sachgerecht zu reagieren. Umso entscheidender sind hier eine kompetente, fachmännische Beratung und Risikobewertung.
Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, übernimmt die Kanzlei Setzer für Sie die Prüfung der Kündigung auf deren Rechtmäßigkeit und bewertet für Sie die Risiken, um gegen die Kündigung vorzugehen. Auf Arbeitgeberseite stellen wir mit unserer Expertise im Arbeitsrecht sicher, dass Kündigungen, die sich nicht vermeiden lassen, allen Anforderungen genügen und in jedem Fall einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Das Kündigungsschutzverfahren
Sie haben als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten und zweifeln an deren Rechtmäßigkeit? Jetzt heißt es, schnell zu handeln. Das Kündigungsschutzverfahren muss in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Zugang der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingeleitet werden. Das Gericht überprüft dann, ob die Kündigung allen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen entspricht oder ob sie unwirksam ist. Wird es versäumt, innerhalb dieser wichtigen 3-Wochen-Frist zu handeln, gilt die Kündigung in aller Regel als rechtswirksam.
Die Kanzlei Setzer prüft Ihre Kündigung mit äußerster Sorgfalt unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Einzelfalls und bewertet für Sie in der gebotenen Eile die Risiken des gerichtlichen Kündigungsschutzverfahrens. Hat die Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg, stehen wir mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Arbeitsrecht während des gesamten Kündigungsschutzprozesses an Ihrer Seite.
Der Aufhebungsvertrag
Der Aufhebungsvertrag ist das Gegenstück zum Arbeitsvertrag. Durch ihn wird das zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber begründete Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Im Gegensatz zur Kündigung müssen hier sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mit den getroffenen Regelungen zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses einverstanden sein.
Aufhebungsvereinbarungen machen dort Sinn, wo die rechtlichen Unsicherheiten und Fristen der ordentlichen bzw. außerordentlichen Kündigung vermieden werden sollen (so z.B. auch, wenn der Arbeitnehmer eine neue Stelle gefunden hat und nicht den Ablauf der geltenden Kündigungsfrist abwarten kann oder will). Von Vorteil ist die Aufhebungsvereinbarung in den meisten Fällen lediglich für den Arbeitgeber, der damit die rechtlichen Hürden einer Kündigung umgeht. Für den Arbeitnehmer ergibt sich häufig die Möglichkeit, die Zahlung einer Abfindung zu vereinbaren, bei der die mit dem Aufhebungsvertrag in der Regel verbundene Sperrzeit für den Arbeitnehmer nicht außer Acht gelassen werden darf (Sperrzeit: 12 Wochen lang kein Anspruch auf Arbeitslosengeld!).
Die Kanzlei Setzer kann auf langjährige Erfahrung und umfangreiches Fachwissen im Arbeitsrecht zurückgreifen, um Ihren Einzelfall dahingehend zu bewerten, ob ein Aufhebungsvertrag für Sie Sinn macht und Ihren Interessen gerecht wird. Bei der Aushandlung des Inhalts eines Aufhebungsvertrags stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls kompetent zur Seite.
Die Abfindungsverhandlung bei Kündigung & Aufhebungsvertrag
Die erfolgreiche Verhandlung sowie die Berechnung der Höhe einer Abfindung im Fall der Kündigung des Arbeitsvertrags oder im Fall des Aufhebungsvertrags ist von zahlreichen Faktoren abhängig.
Lässt sich die übliche Höhe einer Abfindung noch durch den geschulten Blick in das Kündigungsschutzgesetz (§ 1 a KSchG) ermitteln, erfordert die Verhandlung mit dem Arbeitgeber umfangreiche Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und langjährige Erfahrung in der Verhandlungsführung. Nur so kann eine erfolgreiche Abfindungsverhandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit gewährleistet sowie die Höhe der Abfindungszahlung über die üblichen Auszahlungsbeträge hinaus optimiert werden.
Die Kanzlei Setzer und ihre Kooperationspartner kombinieren umfangreiches Fachwissen im Arbeitsrecht mit strategischer Verhandlungsführung, um für Sie das bestmögliche Verhandlungsergebnis zu erzielen. Dabei beraten wir Sie außerdem ausführlich über steuerrechtliche sowie sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten, die im Rahmen einer Abfindungszahlung zu beachten sind.
„Ein sehr kompetenter, bodenständiger und dynamischer Rechtsanwalt. Er beleuchtet den Sachverhalt aus vielen Perspektiven. Berät immer sehr individuell. Würde ihn immer wieder empfehlen.“
„Herr Setzer hat mich in einem Anliegen zu einer urheberrechtlichen Angelegenheit sehr schnell und verständlich beraten. Herr Setzer ist in urheberrechtlichen Fragen uneingeschränkt weiterzuempfehlen. Herzliche Grüße“
„Vielen Dank für die schnelle, kompetente und unbürokratische Beratung! Ich hatte mich bei Herrn Setzer umfassend bei einer Vertragsangelegenheit im Bereich Befristung – Vertretung Elternzeit arbeitsrechtlich beraten lassen.“
„Sehr kompetente und hilfreiche Beratung zur Gründung von e.V bzw. gGmbH!
Sehr zu empfehlen!“
„Kompetent, aufgeschlossen, schnell und zuverlässig.
Herr RA Setzer hat mir bei mir bei den Vorbereitungen meiner Geschäftsgründung super geholfen.
Die beste Adresse in Berlin! Kann ich nur empfehlen!“
„Ich kann diesen Anwalt nur weiterempfehlen. Wir brauchten seine Hilfe beim Arbeitsrecht. Er ist sehr professionell und kompetent. Er nimmt sich die Zeit für seine Klienten und antwortet sehr schnell.“
„Herr Setzer bietet eine optimale Beratung, wenn es um Fragen wie Gesellschaftsrecht, GmbH Vertrag, GmbH Gründung oder UG Gründung geht. Schnelle und kompetente Antworten, ich kann ihn voll und ganz empfehlen.“
„Hoch qualifizierter Anwalt. Sehr nett, kompetent und schnell in der Erledigung! Kann ich gerne weiter empfehlen!“
„Die Kanzlei kann ich guten Gewissens weiterempfehlen. Ich habe wie gewünscht umfangreiche Informationen erhalten. Der Anwalt war nicht nur sehr freundlich, sondern auch kompetent.“
„Freundliche, unkomplizierte und zuverlässige Zusammenarbeit. Ich habe mich in meiner Kündigungsschutzklage gut und kompetent beraten und vertreten gefühlt.“
„Sehr schnelle, unkomplizierte Antworten auf meine Fragen. Bin sehr überrascht das man sowas in Deutschland noch findet. Ich würde Herr Setzer jederzeit wieder kontaktieren!“
Stetige Fortbildung und Qualifizierung im Arbeitsrecht und Firmenrecht schärfen das anwaltliche Profil. Vertrauensvolle Netzwerke in Deutschland und Europa stärken gemeinsam die Wettbewerbsfähigkeit des Deutschen Mittelstandes.
Kanzlei Marko Setzer – Rechtsanwalt für
Gesellschaftsrecht & Arbeitsrecht
24 h / 7 Tage / Woche per Email und Anrufbeantworter,
Tel. Erreichbarkeit:
Mo. – Fr. von 09:30 Uhr bis 18:30 Uhr.
Kanzlei Setzer – Ihr Experte für Firmenrecht
Alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen haben das Recht auch ihre Firma, d.h. den das Unternehmen kennzeichnenden individuellen Namen, miteintragen zu lassen. Der Wiedererkennungswert Ihres Unternehmens für Ihre Kunden anhand der im geschäftlichen Verkehr verwendeten Bezeichnung lässt sich so auf lange Zeit sichern.
Die Kanzlei Setzer überprüft für Sie, ob die von Ihnen gewählte Firma die Voraussetzungen des Handelsrechts erfüllt, also ob die gewählte Firma ausreichend Unterscheidungskraft besitzt und nicht die Gefahr der Verwechslung oder Irreführung besteht.
Um Ihr Unternehmen bei der Wahl der Firma ausreichend gegen mögliche Abmahnungen zu schützen, prüfen wir sorgfältig, ob diese bereits von einem anderen Unternehmen, das in derselben oder einer ähnlichen Branche tätig ist, geführt wird. Wir stellen auch sicher, dass Ihre Firma keine Zusätze enthält, die am Markt möglicherweise eine nicht erlaubte Irreführung verursachen.
Mithilfe unserer Expertise verhindern Sie, dass die Wahl Ihrer Firma nachträglich von der zuständigen Handelskammer beanstandet wird und vermeiden so kostenintensive Änderungen.
Unsere Adresse: Bernauer Straße 17 A in 16341 Panketal