Internetrecht

Das Internetrecht kombiniert Regeln aus zahlreichen Rechtsgebieten, mit dem Ziel, den rechtlichen Rahmen für alle Interaktionen im Internet zu schaffen. Es umfasst verschiedenste Aspekte wie z.B. das Vertragsrecht im elektronischen Geschäftsverkehr, den Datenschutz sowie das Urheberrecht und ist insbesondere für den Online-Handel (E-Commerce) von großer Bedeutung.

Die Kanzlei Setzer berät ihre Mandanten bereits seit vielen Jahren sachkundig in allen Fragen des Internetrechts. Wir unterstützen auch Sie und Ihr Unternehmen beim rechtssicheren Auftritt im Internet.

Unsere Leistungen im Internetrecht

Erstellung von Rechtstexten

Wir erstellen für Sie alle Rechtstexte, die für eine rechtlich einwandfreie Internetpräsenz Ihres Unternehmens unverzichtbar sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB sind im Online-Handel nicht mehr wegzudenken. Sie bilden den rechtlichen Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen Online-Händler und Kunde. Hier werden Rechte und Pflichten der Parteien definiert und alle wichtigen Fragen des Online-Handels geklärt – z.B. Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie Gewährleistung und Haftung.

Wir erstellen für Sie rechtssichere und präzise formulierte AGB unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Unternehmens und verleihen Ihrem Internetauftritt damit eine solide rechtliche Basis.

Widerrufsbelehrung

Beim Online-Handel mit Verbrauchern obliegt jedem Unternehmer eine umfangreiche Informationspflicht bezüglich des gesetzlich eingeräumten Widerrufsrechts des Verbrauchers – hierzu zählen unter anderem die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts.

Auch in Fällen, in denen dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zusteht oder dieses vorzeitig erlöschen kann, trifft den Unternehmer die Pflicht, darüber im Rahmen der Widerrufsbelehrung zu informieren.
Mit der Widerrufsbelehrung der Kanzlei Setzer stehen Sie immer auf der sicheren Seite. Wir erstellen für Sie eine präzise formulierte Widerrufsbelehrung, die alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und dabei zugleich alle Besonderheiten Ihres Unternehmens im Blick behält.

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung ist einer der Grundpfeiler Ihres Internetauftritts und bildet die rechtliche Grundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden und Besuchern Ihrer Internetpräsenz. Sie als Unternehmer trifft auch an dieser Stelle eine umfangreiche Informationspflicht – unter anderem zur Art der erhobenen Daten, den Zweck der Datenverarbeitung sowie der Rechte der betroffenen Personen und vieler weiterer Fragestellungen.

Markenanmeldung

Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise auf dem Weg zum Schutz Ihrer Marke.

Markenrecherche

Jede Markenanmeldung beginnt mit einer detaillierten Prüfung, ob eine ähnliche oder identische Marke bereits registriert oder in Benutzung ist. So wird sichergestellt, dass Ihre Marke schützbar ist und Konflikte mit bereits bestehenden Marken vermieden wer- den.

Die Markenrecherche der Kanzlei Setzer beinhaltet eine Überprüfung der Markenregister nationaler und internationaler Markenämter sowie eine umfangreiche und gründliche Internetrecherche unter Berücksichtigung aller für Ihre Marke relevanten Aspekte.

Beratung zu Markenform

Im Rahmen der Markenanmeldung beraten wir Sie kompetent zu der Frage, welche Markenform für Ihr Unternehmen geeignet ist, um sicherzustellen, dass die gewählte Markenform allen rechtlichen Anforderungen entspricht und effektiv geschützt werden kann.

Die Kanzlei Setzer prüft für Sie, ob die gewählte Markenform den geltenden markenrechtlichen Bestimmungen entspricht und beurteilt die Schutzfähigkeit Ihrer Marke hinsichtlich Einzigartigkeit, Unterscheidungskraft und deskriptivem Umfang.

Erstellung individueller Klassen- und Dienstleistungsliste

Zur Klassifizierung des Schutzbereichs Ihrer Marke erstellen wir eine für Sie individualisierte Klassen- und Dienstleistungsliste unter Berücksichtigung der Bedürfnisse Ihres Unternehmens. Ihre Marke kann so gezielter in den für Ihr Unternehmen relevanten Geschäftsfeldern geschützt werden.

Basierend auf einem Abgleich des Leistungsspektrums Ihres Unternehmens mit offiziellen Klassifikationssystemen identifiziert die Kanzlei Setzer für Sie geeignete Klassen und Unterklassen und erstellt individuelle Kategorien und Beschreibungen, welche die Leistungen Ihres Unternehmens genau abbilden und alle markenrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Einreichung der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

Die Kanzlei Setzer übernimmt für Sie nicht nur die Vorbereitung der Markenanmeldung, sondern auch die Einreichung der Anmeldung beim Patent- und Markenamt – in der Regel auf elektronischem Wege. Wir stellen dabei sicher, dass alle formellen und materiellen Anforderungen der Markenanmeldung erfüllt sind.

Nach der Einreichung der Markenanmeldung begleiten wir Sie kompetent weiter und führen Sie erfolgreich durch die Prüfungsphase des Patent- und Markenamts sowie die Widerrufsfrist für Dritte im Anschluss an die Veröffentlichung ihrer Schutzmarke im Markenblatt.

Rechtsgebiete des Internetrechts

Das Internetrecht umfasst Regeln aus zahlreichen verschiedenen Rechtsgebieten, um der Komplexität des Internets gerecht zu werden.
Das Wichtigste im Überblick:

Datenschutz im Internet

Um den sicheren und vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet zu gewährleisten, stellen die gesetzlichen Grundlagen zum Datenschutz hohe Anforderungen an alle Betreiber von Internetseiten beim Umgang mit den Daten ihrer Besucher. Die wichtigsten Bestimmungen finden sich in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Urheberrecht

Auch im Internet werden Werke wie Texte, Bilder, Musik, Videos und Software umfangreich vor unautorisierter Verwendung geschützt. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) stellt den rechtlichen Rahmen bereit, in dem Urheber ihr geistiges Eigentum kommerziell anbieten und Nutzer dieses verwenden können.

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht stellt insbesondere im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sicher, dass Unternehmen im Internet fair und transparent miteinander konkurrieren. Das Wettbewerbsrecht enthält unter anderem Bestimmungen zu irreführender Werbung, unlauterem Wettbewerb, den Voraussetzungen bei Preisangaben, Kennzeichnungspflichten und den Grenzen vergleichender Werbung sowie den Konsequenzen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

Markenrecht

Das Markenrecht ermöglicht Unternehmen, Marken vor unbefugter Nutzung zu schützen und Verwechslungen vorzubeugen. Eine Marke dient in der Regel dazu, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens zu kennzeichnen und kann gemäß des Markengesetzes (MarkenG) beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert werden.

Soziale Medien / Social media

Bei der Nutzung sozialer Medien durch Unternehmen sind zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere die Bestimmungen des Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrechts müssen eingehalten werden. Auch das Vertragsrecht spielt eine Rolle, wenn mit sog. Influencern und anderen Unternehmen in den sozialen Medien kooperiert wird.

Impressumspflicht

Betreiber von Webseiten oder Online-Diensten sind dazu verpflichtet, ihren Besuchern bzw. Nutzern bestimmte Informationen über sich selbst bzw. ihr Unternehmen zugänglich zu machen. Das Telemediengesetz (TMG) konkretisiert dies im Rahmen der Pflicht, wichtige Angaben in einem Impressum zur Verfügung zu stellen – dazu zählen unter anderem z.B. Name, Anschrift, Kontaktinformationen sowie vertretungsberechtigte Personen.

Medienrecht

Das Medienrecht umfasst Regeln aus allen Teilen der verschiedenen Rechtsgebiete – bspw. das Urheberrecht sowie das Telekommunikations- und Rundfunkrecht. Im Bereich des Internets bestimmt es gesetzesübergreifend unter anderem Schranken der Meinungsfreiheit sowie den Schutz von Persönlichkeitsrechten.

Domainrecht

Das Domainrecht bezieht sich auf alle rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Domainnamen – wie z.B. der Registrierung und Vergabe. Auch markenrechtliche Gesichtspunkte spielen hier eine Rolle.

Das sagen unsere Mandanten

Fortbildung + Netzwerk

Stetige Fortbildung und Qualifizierung im Arbeitsrecht und Firmenrecht schärfen das anwaltliche Profil. Vertrauensvolle Netzwerke in Deutschland und Europa stärken gemeinsam die Wettbewerbsfähigkeit des Deutschen Mittelstandes.

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Kanzlei Marko Setzer – Rechtsanwalt für
Gesellschaftsrecht & Arbeitsrecht

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