Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Regeln für die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und verbindlichen Bestimmungen gibt es die Rahmenbedingungen für alle unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeiten vor. 

Im Fokus stehen dabei stets der Arbeitnehmerschutz und das Ziel, eine Benachteiligung des Arbeitnehmers infolge des strukturellen Ungleichgewichts im Verhältnis zum Arbeitgeber zu verhindern. Zentrale Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes finden sich z.B. im Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder auch dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie vielen weiteren Gesetzestexten.

Die Kanzlei Setzer steht ihren Mandanten seit vielen Jahren bei allen arbeitsrechtlichen Fragen mit umfangreicher Expertise zur Seite. Wir setzen Ihre Interessen als Arbeitnehmer erfolgreich durch.

Typische Fälle, bei denen wir Sie als Arbeitnehmer unterstützen

Symbolbild Dokumente auf einem Tisch

Sie sind Arbeitnehmer und wurden gekündigt?

Wir prüfen, ob sich Ihr Arbeitgeber an die Regeln des Arbeitsrechts hält und Ihre Kündigung rechtmäßig ist. Entscheidend ist u.a. die Form der Kündigung, die Kündigungsfrist sowie der Kündigungsgrund. Stellen wir fest, dass Ihre Kündigung nicht rechtmäßig erfolgt ist, leiten wir für Sie ein Kündigungsschutzverfahren beim zuständigen Arbeitsgericht ein.

Hier muss es schnell gehen. Um sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren, bleibt nicht viel Zeit. Innerhalb von 3 Wochen nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens muss das Kündigungsschutzverfahren eingeleitet werden.

Kündigungsschutzverfahren

Das Kündigungsschutzverfahren wird durch Klage beim Arbeitsgericht eingeleitet und zielt darauf ab, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen. Arbeitnehmer können sich so gegen alle Arten von Kündigungen wehren, soweit sie gegen die Regeln des Arbeitsrechts verstoßen.

  • Ordentliche bzw. fristgemäße Kündigungen
  • Außerordentliche und fristlose Kündigungen
  • Änderungskündigungen

Zur Prüfung der Erfolgschancen und der Vorbereitung einer Kündigungsschutzklage benötigen wir von Ihnen u.a. eine Kopie des Kündigungsschreibens sowie Ihres Arbeitsvertrags. Alle weiteren Details zum Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens und der erforderlichen Unterlagen erfahren Sie in unserem Artikel.

Symbolbild Paketband auf dem Tisch
Megaphone Symbolbild

Sie sind Arbeitnehmer und haben einen Aufhebungsvertrag erhalten?

Wir klären Sie über alle Fragen auf, die sich Ihnen zu dem Aufhebungsvertrag Ihres Arbeitgebers stellen und analysieren, ob sich der Abschluss einer solchen Vereinbarung für Sie lohnt. Dabei prüfen wir unter Berücksichtigung Ihrer Interessen und der Besonderheiten Ihres Einzelfalls u.a.

  • die Angemessenheit der Ihnen angebotenen Abfindung,
  • Ihre Ansprüche auf Gehalt und Sonderzahlungen sowie Urlaubsabgeltung,
  • das Vorhandensein einer detaillierten Regelung zum Arbeitszeugnis sowie
  • das Vorliegen der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen.

Im Anschluss beraten wir Sie, welche Regelungen des Aufhebungsvertrags mit Ihrem Arbeitgeber neu verhandelt werden müssen.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann zu einer Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld führen. Auch hierzu werden Sie von uns umfassend beraten.

Aufhebungsvertrag

Um die rechtlichen Risiken zu vermeiden, die mit der Kündigung eines Arbeitsvertrags verbunden sind, entscheiden sich Arbeitgeber häufig dazu, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden. Eine solche gemeinsame Vereinbarung muss stets schriftlich erfolgen und sich am Gebot des fairen Verhandelns orientieren.

Zur Prüfung Ihres Aufhebungsvertrags benötigen wir u.a. eine Kopie des Aufhebungsvertrags sowie Ihres Arbeitsvertrags. Alle weiteren Details zum Aufhebungsvertrag inkl. der Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer sowie der für die anwaltliche Prüfung erforderlichen Unterlagen erfahren Sie hier.

Symbolbild Laptop
Wegweiser in zwei Richtungen

Sie haben Fragen zu Ihrer Arbeitszeit?

Wir klären Sie über alle Fragen auf, die sich Ihnen zu Ihrer Arbeitszeit stellen und prüfen, ob sich Ihr Arbeitgeber an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) hält, z.B.

  • Höchstarbeitszeiten, 
  • Pausen- & Ruhezeiten,
  • Arbeitszeiten bei Nachtarbeit sowie
  • Besonderheiten bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst & Rufbereitschaft.

Die täglich, wöchentlich oder monatlich zu leistende Arbeitszeit eines Arbeitnehmers bestimmt sich in den meisten Fällen aus der Absprache mit dem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag. Hierzu legt das ArbZG unter dem Gesichtspunkt des Arbeitnehmerschutzes den rechtlich zulässigen Rahmen fest. Von diesem darf der Arbeitgeber nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen – egal ob Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung. 

Sie möchten Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen?

Wir klären Sie über alle Fragen auf, die sich Ihnen vor und nach dem Vertragsabschluss zu Ihrem Arbeitsvertrag stellen und prüfen, ob die einzelnen arbeitsvertraglichen Klauseln Ihren Interessen sowie den Regeln des Arbeitsrechts gerecht werden, insb.

  • Tätigkeitsbeschreibung,
  • Befristung des Arbeitsverhältnisses,
  • Probezeit,
  • Arbeitszeit & Überstunden, 
  • Arbeitsort,
  • Sonderzahlungen,
  • Kündigungs- & Ausschlussfristen sowie
  • Geheimhaltung & Wettbewerbsverbote.

Arbeitgebern und Arbeitnehmern steht es grundsätzlich frei, mit welchem Inhalt und in welcher Form der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. In vielen Fällen greifen Arbeitgeber der Einfachheit halber auf Musterverträge zurück, die Ihre individuellen Interessen als Arbeitnehmer unberücksichtigt lassen.

Die Kanzlei Setzer hat Ihre Interessen als Arbeitnehmer stets im Blick, überprüft sorgfältig alle Details Ihres Arbeitsvertrags und steht Ihnen vor dem Vertragsabschluss bei der Verhandlung aller arbeitsvertraglichen Klauseln in Ihrem Sinne kompetent zur Seite.

Symbolbild Laptop

Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Seit Beginn des Jahres 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass die bisher geltende Vorlagepflicht bzgl. der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfällt. Es ist nunmehr am Arbeitgeber, die Bescheinigung auf elektronischem Wege beim Krankenversicherer des Arbeitnehmers abzurufen.

Achtung: Die Meldepflicht des Arbeitnehmers bleibt bestehen. Arbeitnehmer müssen sich also – wie bisher auch – unverzüglich bei ihrem zuständigen Ansprechpartner arbeitsunfähig melden sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben. 

Symbolbild Paketband auf dem Tisch
Megaphone Symbolbild

Urteil: Kein Verfall oder Verjährung von Urlaub im laufenden Arbeitsverhältnis

Mit seinem Urteil vom 20.12.2022 stellt das Bundesarbeitsgericht klar, dass Urlaubsansprüche in einem laufenden Arbeitsverhältnis weder verfallen noch verjähren, solange der Arbeitgeber seinen Hinweisobliegenheiten nicht nachgekommen ist. Diese sehen vor, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über den bestehenden Urlaubsanspruch aufklärt und auffordert, den Urlaub bis zum Ablauf des Urlaubsjahres zu nehmen.

Urteil: Arbeitgeberpflicht zur Arbeitszeiterfassung

Mit seinem Urteil vom 13.09.2022 stellt das Bundesarbeitsgericht klar, dass Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind und Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer aufzeichnen müssen – inkl. Überstunden und Pausen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Zeiterfassung an die Arbeitnehmenden zu delegieren. Die Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit kann aktuell elektronisch oder in Papierform erfolgen.

Symbolbild Paketband auf dem Tisch

Wichtige Gesetze

Die für Arbeitnehmer wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechts finden sich in den folgenden Gesetzen.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Sicherheit am Arbeitsplatz im Allgemeinen und wird durch zahlreiche Spezialgesetze erweitert und konkretisiert. Gesetzestext

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz regelt neben der täglichen Höchstarbeitszeit und deren Ausnahmen auch die Ruhepausen und -zeiten der Arbeitnehmer. Gesetzestext

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Mindesturlaubsanspruch des Arbeitnehmers sowie die Übertragung des Urlaubs auf das Folgejahr und die Urlaubsabgeltung. Gesetztestext

Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Fortzahlung der Vergütung des Arbeitnehmers im Krankheitsfall sowie an gesetzlichen Feiertagen. Gesetzestext

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Das Kündigungsschutzgesetz regelt den allgemeinen Schutz vor fristgemäßen Kündigungen für Arbeitnehmer nach mehr als sechsmonatiger Beschäftigung in einem Betrieb und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung erteilen darf. Gesetzestext

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Das Mindestlohngesetz regelt den garantierten Mindestlohn des Arbeitnehmers (12,- € brutto ab dem 01.10.2022) sowie die Rahmenbedingungen zur Bestimmung und Durchsetzung des Mindestlohns. Gesetzestext

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Das Mutterschutzgesetz regelt besondere Schutzvorschriften für Frauen und ihre Kinder während der Schwangerschaft bis zur Stillzeit. Gesetzestext

Nachweisgesetz (NachwG)

Das Nachweisgesetz regelt Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer bezüglich aller wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses. Gesetzestext

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt die Rechte der in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmer, das Recht zur Verringerung der Arbeitszeit sowie die Voraussetzungen für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses. Gesetztestext

Das sagen unsere Mandanten

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Gesellschaftsrecht & Arbeitsrecht

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