Berät immer sehr individuell
„Ein sehr kompetenter, bodenständiger und dynamischer Rechtsanwalt. Er beleuchtet den Sachverhalt aus vielen Perspektiven. Berät immer sehr individuell. Würde ihn immer wieder empfehlen.“
Das Arbeitsrecht umfasst alle Regeln für die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und verbindlichen Bestimmungen gibt es die Rahmenbedingungen für alle unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeiten vor.
Im Fokus stehen dabei stets der Arbeitnehmerschutz und das Ziel, eine Benachteiligung des Arbeitnehmers infolge des strukturellen Ungleichgewichts im Verhältnis zum Arbeitgeber zu verhindern. Zentrale Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes finden sich z.B. im Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder auch dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie vielen weiteren Gesetzestexten.
Die Kanzlei Setzer steht ihren Mandanten seit vielen Jahren bei allen arbeitsrechtlichen Fragen mit umfangreicher Expertise zur Seite. Wir setzen Ihre Interessen als Arbeitnehmer erfolgreich durch.
Wir prüfen, ob sich Ihr Arbeitgeber an die Regeln des Arbeitsrechts hält und Ihre Kündigung rechtmäßig ist. Entscheidend ist u.a. die Form der Kündigung, die Kündigungsfrist sowie der Kündigungsgrund. Stellen wir fest, dass Ihre Kündigung nicht rechtmäßig erfolgt ist, leiten wir für Sie ein Kündigungsschutzverfahren beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
Kündigungsschutzverfahren
Das Kündigungsschutzverfahren wird durch Klage beim Arbeitsgericht eingeleitet und zielt darauf ab, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen. Arbeitnehmer können sich so gegen alle Arten von Kündigungen wehren, soweit sie gegen die Regeln des Arbeitsrechts verstoßen.
Zur Prüfung der Erfolgschancen und der Vorbereitung einer Kündigungsschutzklage benötigen wir von Ihnen u.a. eine Kopie des Kündigungsschreibens sowie Ihres Arbeitsvertrags. Alle weiteren Details zum Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens und der erforderlichen Unterlagen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wir klären Sie über alle Fragen auf, die sich Ihnen zu dem Aufhebungsvertrag Ihres Arbeitgebers stellen und analysieren, ob sich der Abschluss einer solchen Vereinbarung für Sie lohnt. Dabei prüfen wir unter Berücksichtigung Ihrer Interessen und der Besonderheiten Ihres Einzelfalls u.a.
Im Anschluss beraten wir Sie, welche Regelungen des Aufhebungsvertrags mit Ihrem Arbeitgeber neu verhandelt werden müssen.
Aufhebungsvertrag
Um die rechtlichen Risiken zu vermeiden, die mit der Kündigung eines Arbeitsvertrags verbunden sind, entscheiden sich Arbeitgeber häufig dazu, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden. Eine solche gemeinsame Vereinbarung muss stets schriftlich erfolgen und sich am Gebot des fairen Verhandelns orientieren.
Zur Prüfung Ihres Aufhebungsvertrags benötigen wir u.a. eine Kopie des Aufhebungsvertrags sowie Ihres Arbeitsvertrags. Alle weiteren Details zum Aufhebungsvertrag inkl. der Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer sowie der für die anwaltliche Prüfung erforderlichen Unterlagen erfahren Sie hier.
Wir klären Sie über alle Fragen auf, die sich Ihnen zu Ihrer Arbeitszeit stellen und prüfen, ob sich Ihr Arbeitgeber an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) hält, z.B.
Die täglich, wöchentlich oder monatlich zu leistende Arbeitszeit eines Arbeitnehmers bestimmt sich in den meisten Fällen aus der Absprache mit dem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag. Hierzu legt das ArbZG unter dem Gesichtspunkt des Arbeitnehmerschutzes den rechtlich zulässigen Rahmen fest. Von diesem darf der Arbeitgeber nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen – egal ob Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir klären Sie über alle Fragen auf, die sich Ihnen vor und nach dem Vertragsabschluss zu Ihrem Arbeitsvertrag stellen und prüfen, ob die einzelnen arbeitsvertraglichen Klauseln Ihren Interessen sowie den Regeln des Arbeitsrechts gerecht werden, insb.
Arbeitgebern und Arbeitnehmern steht es grundsätzlich frei, mit welchem Inhalt und in welcher Form der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. In vielen Fällen greifen Arbeitgeber der Einfachheit halber auf Musterverträge zurück, die Ihre individuellen Interessen als Arbeitnehmer unberücksichtigt lassen.
Die Kanzlei Setzer hat Ihre Interessen als Arbeitnehmer stets im Blick, überprüft sorgfältig alle Details Ihres Arbeitsvertrags und steht Ihnen vor dem Vertragsabschluss bei der Verhandlung aller arbeitsvertraglichen Klauseln in Ihrem Sinne kompetent zur Seite.
Seit Beginn des Jahres 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass die bisher geltende Vorlagepflicht bzgl. der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfällt. Es ist nunmehr am Arbeitgeber, die Bescheinigung auf elektronischem Wege beim Krankenversicherer des Arbeitnehmers abzurufen.
Achtung: Die Meldepflicht des Arbeitnehmers bleibt bestehen. Arbeitnehmer müssen sich also – wie bisher auch – unverzüglich bei ihrem zuständigen Ansprechpartner arbeitsunfähig melden sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben.
Urteil: Kein Verfall oder Verjährung von Urlaub im laufenden Arbeitsverhältnis
Mit seinem Urteil vom 20.12.2022 stellt das Bundesarbeitsgericht klar, dass Urlaubsansprüche in einem laufenden Arbeitsverhältnis weder verfallen noch verjähren, solange der Arbeitgeber seinen Hinweisobliegenheiten nicht nachgekommen ist. Diese sehen vor, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über den bestehenden Urlaubsanspruch aufklärt und auffordert, den Urlaub bis zum Ablauf des Urlaubsjahres zu nehmen.
Urteil: Arbeitgeberpflicht zur Arbeitszeiterfassung
Mit seinem Urteil vom 13.09.2022 stellt das Bundesarbeitsgericht klar, dass Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind und Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer aufzeichnen müssen – inkl. Überstunden und Pausen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Zeiterfassung an die Arbeitnehmenden zu delegieren. Die Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit kann aktuell elektronisch oder in Papierform erfolgen.
Die für Arbeitnehmer wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechts finden sich in den folgenden Gesetzen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Sicherheit am Arbeitsplatz im Allgemeinen und wird durch zahlreiche Spezialgesetze erweitert und konkretisiert. Gesetzestext
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz regelt neben der täglichen Höchstarbeitszeit und deren Ausnahmen auch die Ruhepausen und -zeiten der Arbeitnehmer. Gesetzestext
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Mindesturlaubsanspruch des Arbeitnehmers sowie die Übertragung des Urlaubs auf das Folgejahr und die Urlaubsabgeltung. Gesetztestext
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Fortzahlung der Vergütung des Arbeitnehmers im Krankheitsfall sowie an gesetzlichen Feiertagen. Gesetzestext
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Das Kündigungsschutzgesetz regelt den allgemeinen Schutz vor fristgemäßen Kündigungen für Arbeitnehmer nach mehr als sechsmonatiger Beschäftigung in einem Betrieb und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung erteilen darf. Gesetzestext
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Das Mindestlohngesetz regelt den garantierten Mindestlohn des Arbeitnehmers (12,- € brutto ab dem 01.10.2022) sowie die Rahmenbedingungen zur Bestimmung und Durchsetzung des Mindestlohns. Gesetzestext
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Das Mutterschutzgesetz regelt besondere Schutzvorschriften für Frauen und ihre Kinder während der Schwangerschaft bis zur Stillzeit. Gesetzestext
Nachweisgesetz (NachwG)
Das Nachweisgesetz regelt Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer bezüglich aller wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses. Gesetzestext
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt die Rechte der in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmer, das Recht zur Verringerung der Arbeitszeit sowie die Voraussetzungen für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses. Gesetztestext
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„Herr Setzer hat mich in einem Anliegen zu einer urheberrechtlichen Angelegenheit sehr schnell und verständlich beraten. Herr Setzer ist in urheberrechtlichen Fragen uneingeschränkt weiterzuempfehlen. Herzliche Grüße“
„Vielen Dank für die schnelle, kompetente und unbürokratische Beratung! Ich hatte mich bei Herrn Setzer umfassend bei einer Vertragsangelegenheit im Bereich Befristung – Vertretung Elternzeit arbeitsrechtlich beraten lassen.“
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Stetige Fortbildung und Qualifizierung im Arbeitsrecht und Firmenrecht schärfen das anwaltliche Profil. Vertrauensvolle Netzwerke in Deutschland und Europa stärken gemeinsam die Wettbewerbsfähigkeit des Deutschen Mittelstandes.
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