Berät immer sehr individuell
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Die Abfindung im Arbeitsrecht bezeichnet eine Zahlung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gewähren kann. Sie kann vom Arbeitgeber bei einer Kündigung angeboten oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags zwischen den Parteien vereinbart werden. Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse und erhebt der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage, kann dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfindung zustehen. Erhebt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage kann ihm auch das Gericht eine Abfindung zusprechen.
Die Höhe der Abfindung hängt in der Regel von verschiedenen Faktoren ab – wie z.B. der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Gehalt des Arbeitnehmers – und beträgt häufig 50% des Bruttomonatsverdienst für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Die Kanzlei Setzer ist für ihre Mandanten seit Langem ein vertrauensvoller Partner bei allen Fragen rund um die Abfindung am Ende eines Arbeitsverhältnisses. Wir prüfen Ihren Abfindungsanspruch mit großer Sorgfalt und stehen Ihnen in allen Phasen der Verhandlung über die Ihnen zustehende Abfindung fachkundig zur Seite.
Im Folgenden beantworten wir alle wichtigen Fragen zum Thema Abfindung.
Ihre Frage war nicht dabei? Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
Betriebsbedingte Kündigung: Wenn ein Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Erfordernisse Arbeitsplätze abbauen muss und im Zuge dessen betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, ist es üblich, dass den betroffenen Arbeitnehmern eine Abfindung angeboten wird, wenn auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet wird. Eine Pflicht zur Zahlung einer Abfindung besteht nicht. Wird eine Abfindung angeboten, können die genauen Bedingungen und die Höhe der Abfindung im Besten Fall durch individuelle Verhandlungen festgelegt werden.
Aufhebungsvertrag: Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen eines Aufhebungsvertrags darauf einigen, das Arbeitsverhältnis zu beenden, kann dabei auch eine Abfindung vereinbart werden.
Die Berechnung der Höhe einer Abfindung ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Faktoren, die üblicherweise bei der Berechnung berücksichtigt werden können, sind:
Ob Sie eine Abfindung erhalten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In unserem Schnell-Check können Sie Ihre mögliche Abfindungshöhe direkt prüfen.
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Der Zeitpunkt, wann der Arbeitgeber die Abfindung auszahlt bzw. auszuzahlen hat, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Häufig werden die Zahlungsmodalitäten zwischen den Parteien individuell vereinbart – insb. beim Aufhebungsvertrag.
Die Abfindung ist in der Regel bis auf den Steuerfreibetrag vollständig zu versteuern. Wird die Abfindung in einem Kalenderjahr ausgezahlt, kann beantragt werden, die Steuerlast auf die nächsten fünf Jahre zu verteilen, um eine Mehrbelastung im Rahmen der Steuerprogression zu vermeiden (sog. Fünftelregelung).
Sozialversicherungsbeiträge fallen für die Abfindung grundsätzlich nicht an. Eine Ausnahme besteht für freiwillig gesetzliche Versicherte. Hier wird je nach Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit 25% und 60% der Abfindung zur Beitragsbemessung herangezogen.
TIPP: Die Abfindung kann häufig ganz oder in Teilen und unabhängig von einer bestehenden Versorgung steuerbegünstigt in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. So können Steuern gespart und gleichzeitig für das Alter vorgesorgt werden.
Der Erfolg einer Abfindungsverhandlung ist von vielen Faktoren abhängig und kann nicht garantiert werden. Jeder Fall ist individuell, grundsätzlich kann aber festgestellt werden, dass bei der Verhandlung einer Abfindung besonders wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen, um mögliche Verhandlungsspielräume zu identifizieren. Die realistische Analyse der eigenen Verhandlungsposition ist hier ein guter Start. Wichtige Faktoren sind dabei:
Die Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber sollte gründlich vorbereitet sein. Argumente und Gründe für eine höhere Abfindung müssen klar formuliert werden:
Letztendlich kann auch Ihr persönliches Verhandlungsgeschick und Ihre Kommunikationsfähigkeit einen wichtigen Faktor bei der Verhandlung einer höheren Abfindung darstellen. Sie sollten Ihre Verhandlungsziele klar definieren, aktiv zuhören, Argumente präzise und überzeugend vortragen und auch Kompromisse in Betracht ziehen.
Die Kanzlei Setzer unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Abfindungsverhandlung mit viel Erfahrung und dem Blick auf Ihre individuelle Situation.
Eine Abfindung zielt darauf ab, den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell abzufedern. Lehnt der Arbeitnehmer die angebotene Abfindung ab, verliert er diesen finanziellen Ausgleich.
Sollen statt der Abfindung rechtliche Schritte eingeleitet werden (Kündigungsschutzklage), setzt sich der Arbeitnehmer dem Risiko eines langwierigen und kostspieligen Rechtsstreits aus, dessen Ausgang nie mit absoluter Gewissheit prognostiziert werden kann.
Die Ablehnung einer Abfindung kann sich auch auf den Arbeitslosengeldanspruch des Arbeitnehmers auswirken (Sperrfrist).
Im Besten Fall haben Sie bereits Ihre individuelle finanzielle Situation geprüft und entschieden, für welchen Zweck die Abfindung am besten geeignet ist.
Falls noch nicht geschehen, nutzen Sie die Zeit nach dem Erhalt der Abfindung, um Ihre beruflichen Ziele zu überdenken und eine klare Karriereplanung zu entwickeln. Die Abfindung kann z.B. zur Investition in Ihre berufliche Weiterbildung oder eine Umschulung genutzt werden. So können bspw. Kurse, Seminare oder Zertifizierungen finanziert werden, die Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern.
Vorteile
Nachteile
Üblicherweise wird ein Aufhebungsvertrag verwendet, wenn beide Parteien mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden sind oder eine rechtliche Auseinandersetzung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vermieden werden soll.
Der Inhalt eines Aufhebungsvertrags kann zwischen den Parteien individuell vereinbart werden. Er enthält in der Regel Bestimmungen zu:
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Gesetze, wenn es um Fragen zur Abfindung und zum Aufhebungsvertrag geht.
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Das Kündigungsschutzgesetz regelt den Schutz von Arbeitnehmern vor unrechtmäßigen Kündigungen und gibt vor, unter welchen formellen und materiellen Bedingungen eine Kündigung wirksam ist. Es regelt unter anderem den Abfindungsanspruch des Arbeitneh- mers sowie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags.
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Das BGB regelt in allgemeiner Weise die Beziehung im Rahmen eines Arbeitsverhältnis- ses – insbesondere im Hinblick auf die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, die Vergü- tung sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bestimmungen zur Abfindung fin- den sich hier in den Regelungsbereichen zur Entschädigung und zum Schadensersatz.
Steuerrecht – Einkommenssteuergesetz (EStG)
Auch das Steuerrecht spielt im Rahmen der Abfindung eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Die Abfindung ist steuerpflichtig und es müssen die Besonderheiten bzgl. Steuer- freibetrag und Progressionsvorbehalt im Auge behalten werden (Ausnahmeregel: Fünf- telregelung).
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