Arbeitsgericht Berlin

Durch seine Größe unterscheidet sich das Arbeitsgericht Berlin von anderen Arbeitsgerichten. Es umfasst 49 Kammern, in denen insgesamt 41 Berufsrichter tätig sind. Damit ist das Arbeitsgericht Berlin das größte Arbeitsgericht in ganz Deutschland. Es ist in erster Instanz für arbeitsrechtliche Verfahren des Landes Berlin zuständig.
Auffallend ist die Gedenktafel am Eingangsbereich auf der Namen von ermordeten oder vertriebenen, jüdischen Richtern zu lesen sind.

Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Berlin

Schilder der Arbeitsgerichtsbarkeit

Arbeitsrechtliche Verfahren können aufgrund von verschiedenen Auseinandersetzungen im Arbeitsleben in Gang gesetzt werden: aufgrund von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Zusammenhang mit dem

  • Arbeitsverhältnis,
  • Kündigungsschutzklagen,
  • Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten hinsichtlich der betrieblichen Mitbestimmung,
  • Konflikten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden in Bezug auf den Ausbildungsvertrag
  • sowie aufgrund von Streitfällen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die sich aus Tarifverträgen ergeben.

Örtlich ist das Arbeitsgericht Berlin zuständig, wenn der Sitz des Arbeitgebers in Berlin liegt, das Arbeitsverhältnis mit einer Berliner Niederlassung des Arbeitgebers verbunden ist oder wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung hauptsächlich in der Hauptstadt ausgeübt hat.

Anschrift / Kontakt / Öffnungszeiten

Das Arbeitsgericht Berlin befindet sich im selben Gebäude wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, am Magdeburger Platz 1 in 10785 Berlin.

Von montags bis freitags ist es jeweils von 08.30 bis 13.00 Uhr geöffnet, donnerstags zusätzlich von 15.45 bis 17.15 Uhr.

Zu diesen Zeiten können Sie das Arbeitsgericht Berlin unter der folgenden Telefonnummer erreichen: 030 901710

Eingang Arbeitsgericht Berlin & Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Wie wird eine Klage beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht?

Symbolbild Dokumente auf einem Tisch

Ob es um eine unrechtmäßige Kündigung geht, unzulässige Überstundenregelungen, eine unberechtigte Abmahnung oder um sonstige arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen – wenn Sie dagegen gerichtlich vorgehen möchten, können Sie eine Klage beim Arbeitsgericht Berlin einreichen, sofern dieses örtlich für Sie zuständig ist. Sie können die Klage entweder schriftlich einreichen oder sie mündlich auf der Geschäftsstelle des Gerichts zu Protokoll geben. Prozessrechtlich gibt es keine Anwaltspflicht, um z.B. eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Ohne Anwalt ist es grundsätzlich möglich. Um Ihre Erfolgschancen zu maximieren, empfehlen wir Ihnen jedoch nachdrücklich, von Anfang an einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.

Nachdem Ihre Klage beim Arbeitsgericht Berlin eingegangen ist, erfolgt eine sogenannte Güteverhandlung. Diese soll dazu dienen, eine Einigung zwischen Ihnen und der Gegenpartei zu erzielen. Häufig gelingt es, arbeitsrechtliche Verfahren auf diese Weise durch Beschlussvergleich zu beenden. Ist das nicht der Fall, findet eine Gerichtsverhandlung (Kammertermin) vor dem Arbeitsgericht Berlin statt.

Gern steht Ihnen Marko Setzer – Fachanwalt für Arbeitsrecht –  für Kündigungsschutzklagen zur Verfügung.

Seit mehr als 15 Jahren vertreten wir erfolgreich arbeitsrechtliche Interessen unserer Mandanten.

Wir übernehmen das Verfassen der Klage, reichen sie fristgemäß beim Arbeitsgericht Berlin ein, und verfolgen die strategisch durchdachten Prozessziele.

Sie profitieren von einem erfahrenen Rechtsanwalt, den die Anwaltskammer Berlin in 2025 mit dem Titel: Fachanwalt für Arbeitsrecht auszeichnete, weil RA Marko Setzer über eine  umfassende Expertise im Arbeitsrecht und vor allem in Kündigungsschutzverfahren verfügt.

Marko Setzer Rechtsanwalt

Marko Setzer
Rechtsanwalt | Unternehmer | Gründer

Wer trägt die Kosten eines arbeitsrechtlichen Verfahrens?

In dieser ersten Instanz eines Arbeitsgerichtsverfahrens trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Prozesses. In den folgenden Instanzen muss der Verlierer für die Gesamtkosten aufkommen. Wenn er einen Rechtsanwalt beauftragt und der Streitwert mehr als 600 Euro beträgt, kann er beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, der zweiten Instanz, Berufung einlegen. Nach einer Verhandlung entscheidet das Landesarbeitsgericht über den Fall und verkündet sein Urteil. Es kann das durch das Arbeitsgericht Berlin gefällte Urteil bestätigen, abändern oder aufheben und den Fall gegebenenfalls an das Arbeitsgericht Berlin zurückverweisen. In bestimmten Fällen kann nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg eine Revision beim Bundesarbeitsgericht, der höchsten Instanz im deutschen Arbeitsrecht, eingelegt werden. Jedoch ist dies nur möglich, wenn das Landesarbeitsgericht die Revision ausdrücklich zulässt oder wenn erhebliche Verfahrensfehler vorliegen. Außerdem kann das Bundesarbeitsgericht die Revision ablehnen.

Mann betrachtet sich Dkumente auf der Couch

Das Arbeitsgericht und seine Geschichte

 

Eine Gedenktafel im Eingangsbereich des Arbeitsgerichts erinnert seit November 2012 an die vertriebenen und ermordeten Richter, die bis 1933 an diesem Gericht in Berlin tätig waren.

Gegründet wurde das Arbeitsgericht Berlin 1927 in der Weimarer Republik, als zentrale Institution zur Schlichtung von Arbeitskonflikten. Diese frühe, bedeutende Phase fand jedoch mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 ein jähes Ende. Das Gericht wurde „gleichgeschaltet“, unabhängige Richter verfolgt und seine Kompetenzen derart beschnitten, dass seine Bedeutung drastisch sank, was sich in stark fallenden Verfahrenszahlen widerspiegelte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gericht 1946 wiedereröffnet, doch die politische Spaltung Berlins führte bereits 1949 zur Teilung der Institution. Fortan existierte ein Arbeitsgericht in West-Berlin, während die spezialisierte Arbeitsgerichtsbarkeit in Ost-Berlin und der DDR später aufgelöst und in die allgemeinen Gerichte integriert wurde. Jahrzehntelang gingen die beiden Teile der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit somit völlig getrennte Wege.

Mit der deutschen Wiedervereinigung wurde das Arbeitsgericht wieder zusammengeführt und ist seitdem für die ganze Stadt zuständig. Seinen heutigen Sitz fand es 1994 am Magdeburger Platz 1 in Berlin-Tiergarten, wo es sich ein Gebäude mit dem übergeordneten Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg teilt. Damit wurde die fast fünf Jahrzehnte andauernde Teilung auch institutionell überwunden.

Dass das Gericht auch in der jüngeren Geschichte eine wichtige Rolle spielt, zeigt der bundesweit bekannte „Fall Emmely“. Die damalige Entscheidung zur Kündigung einer Kassiererin wegen eines Bagatelldelikts löste eine nachhaltige Debatte im Arbeitsrecht aus und unterstreicht die gesellschaftliche Relevanz der Urteile des ArbG Berlin bis heute, obwohl das Urteil letztinstanzlich aufgehoben wurde.

 

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